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I. Lieferpflicht – Abnahmepflicht

1. Für alle unsere Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sowie Änderungsangebote in der Annahmeerklärung gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Angemessene und begründete Fristüberschreitung bestätigter Liefertermine berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Aufträge werden in der Reihenfolge des Eingangs und der Dringlichkeit nach ausgeführt.

2. Stellt sich nach Auftragsbestätigung heraus, dass der Besteller nicht zahlungsfähig ist oder dass sich seine Kreditwürdigkeit inzwischen verschlechtert hat, so steht es uns frei, die Lieferung nur Zug um Zug vorzunehmen oder vorherige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3. Ist die Ware auf Abruf verkauft, so hat der Abruf innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden noch nicht abgenommene Mengen automatisch geliefert und in Rechnung gestellt.

4. Gründe, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Fälle von höherer Gewalt, Behördeneingriffe einschließlich Streiks und Betriebsstörung bei uns oder bei einem Zulieferanten, befreien uns von der Lieferpflicht unter Ausschluss von Schadensersatz.

5. Zwingt uns ein Mangel an Rohstoffen zu technischen Änderungen oder zur Verwendung von Ersatzmaterialien, ohne die Brauchbarkeit der Ware wesentlich zu verändern oder zu verringern, so können Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.

6. Wir behalten uns bei allen Aufträgen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10% der Gesamtmenge vor.

7. Werkzeuge und Formen, die von uns oder in unserem Auftrag von Dritten auf unsere Kosten angefertigt werden, bleiben in unserem Eigentum. Das Nutzungsrecht steht ausschließlich uns zu. Werden Formen oder Werkzeuge im Kundenauftrag durch uns oder von uns beauftragte Dritte angefertigt, so gehen Eigentum und Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der hieraus entstehenden Kosten auf den Auftraggeber über.

Auf Wunsch des Auftraggebers bewahren wir die Formen nach Abschluss der Leistung für die Dauer von maximal einem Jahr auf. Während der Aufbewahrungsdauer behandeln wir diese mit der gleichen Sorgfalt, die wir auch auf eigene Formen und Werkzeuge anwenden. Eine Haftung entsteht nur in Fällen grober Fahrlässigkeit. Hierbei erstreckt sich der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf Geldersatz in Höhe der ursprünglichen für die Herstellung der Formen angefallenen Kosten abzüglich der in Ansatz gebrachten Afa. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Die Verwahrung begründet keinen Rechtsanspruch des Auftraggebers auf die Ausführung von Anschlussaufträgen.

9. Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Auftraggeber übergeben werden, zu liefern haben, übernimmt der Auftraggeber uns gegenüber die Garantie dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

II. Preise und Zahlungen

1. Unsere Preise sind unter Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Verkaufsabschluss und tatsächlichem Liefertermin die Preise ( Materialpreis, Arbeitslöhne, Fertigungskosten usw.) so nehmen die Vertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel der Neufestsetzung der Preise auf. Dies gilt im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr nicht, sofern die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Zahlungen – auch für Teillieferungen – sind, soweit wir nichts anderes bestätigt haben, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto bzw. innerhalb 14 Tagen ohne Abzug bar zu leisten, unter Übernahme aller Spesen durch den Käufer. Sonderanfertigungen sind mit 30% nach Bestellung, 60% bei Meldung der Lieferbereitschaft und 10% bei Auslieferung der Ware zu zahlen. Vertreter haben kein Inkasso. Bei Stundung oder Zahlungsverzug – maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns – sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

3. Über die Hereinnahme von Wechseln entscheiden wir von Fall zu Fall; ihre Annahme erfolgt nur zahlungshalber, die Gutschrift unter dem Vorbehalt der Einlösung. Der Besteller hat alle Kosten, Diskontund Inkassospesen zu tragen. Kassakonto ist bei Wechseln ausgeschlossen, bei Fremdwechseln übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest. Wird ein Wechsel oder ein Scheck nicht rechtzeitig eingelöst bzw. kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden die gesamten Forderungen sofort fällig, auch wenn Stundung bewilligt war. Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn die Gegenansprüche unstreitig sind, rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

III. Verpackung und Versand

1. Wir liefern unsere Ware in fach- und handelsüblicher Verpackung.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn „frachtfreie Lieferung“ vereinbart war. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3. Unsere Sendungen werden nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten gegen Brand, Wasserschäden, Diebstahl und Transportschäden versichert.

IV. Beanstandung und Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für die Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt eine gewählte Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

2. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sechs Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die beanstandete Ware uns nicht binnen 10 Tagen nach Kenntnis des Mangels wieder zugestellt wird oder eine andere Vereinbarung darüber getroffen wird. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels oder obwohl der Mangel bei Überprüfung hätte festgestellt werden können, verarbeitet, entfällt ein Gewährleistungsanspruch.

3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts-oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat; es findet dann IV. 2. Anwendung.

5. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien, soweit diese überhaupt in Betracht kommen, bleiben davon unberührt.

6. Ausgangsrecyclat enthält unterschiedlich große Farbanteile, es sind Farbabweichungen auch innerhalb einer Charge nicht immer vermeidbar und berechtigen grundsätzlich nicht zur Reklamation. Aus diesem Grund sind auch Vereinbarungen über die gewünschte Farbe lediglich im Rahmen solcher herstellungsbedingter Farbschwankungen möglich. Eventuelle Muster oder Proben können immer nur als Beispiel gelten. Bei Einsatz im Außenbereich und längerer Bewitterung muss außerdem berücksichtigt werden, dass Luftverschmutzung „saurer Regen“ und andere Witterungseinflüsse (insbesondere UVStrahlung) die Oberflächen und Farben verändern können. Farbschwankungen sind innerhalb eines Produkttypes durch Produktion in verschiedenen Werken und an verschiedenen Produktionstagen sind möglich. Diese Abweichungen stellen jedoch keine Qualitätsminderung dar, da der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt wird. Farbechtheitsgarantien schließen wir aus.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor: bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer sonstigen vertraglichen Pflichtverletzung vom Vertrage zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen sind. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

VI. Haftungsbeschränkung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3.Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, so wie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

VII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Käufer wird uns unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. In diesem Fall sind wir allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen die Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt oder die Käufer das Produkt ändert order verarbeitet.

VIII. Erfüllungsort / Gerichtstand / Schlussbestimmung

1. Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen ist Bad Oeynhausen oder der Sitz unserer dem Kunden angegebenen Banken.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Kaufrechts finden auch für Verträge mit Kunden in einem EG-Land eine Anwendung.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Bad Oeynhausen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, dem die Unwirksame möglichst nahe kommt.

Bad Oeynhausen den 01.01.2005

PALETTI® GmbH Palettensystemtechnik
Valdorfer Str. 32
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: 05731 / 79 86 94
Fax: 05731 / 98 03 81

PALETTI PALETTENSYSTEMTECHNIK GmbH
Valdorfer Straße 32
D-32545 Bad Oeynhausen

Telefon (0 57 31) 79 86 94
Telefon (0 57 31) 98 03 81

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Vertreten durch die Geschäftsführerin: Frau Anita Doerr

Handelsregister Bad Oeynhausen HRB 2176

Ust-IdNr: DE 151674892

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

PALETTI® bietet ein breites Sortiment an Kunststoffpaletten an.

REKUPAL®-Kunststoffpaletten sind durch ihre Robustheit und Langlebigkeit besonders gefragt. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, hohe Stabilität und auch gute Witterungsbeständigkeit (z B. Aussenlagerung) sowie einfache Handhabung zeichnen diese Kunststoffpaletten aus.

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+ wieder recyclebar!

PALETTI® bietet für fast jeden Anwendungsfall die passende Kunststoffpalette!

So günstig – auch als Exportpalette oder Einwegpalette einsetzbar!
 

PALETTI PALETTENSYSTEMTECHNIK GmbH
Valdorfer Straße 32
D-32545 Bad Oeynhausen

Telefon (0 57 31) 79 86 94
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Seit 1992 haben wir uns auf den Handel und die Produktion von Kunststoffpaletten spezialisiert.

Unser Produktspektrum lässt keine Wünsche offen. Wir bieten Ihnen Kunststoffpaletten in allen gängigen Varianten wie Europaletten oder Industriepaletten.

Kleinpaletten wie Viertelpaletten sowie Sonderpaletten für spezielle Anforderungen zählen ebenfalls zu unserem Sortiment.

Alle Paletten werden aus Recycling-Kunststoffen hergestellt.

 

Warum Kunststoffpaletten?

Die Vorteile einer Kunststoffpalette liegen auf der Hand: Sie bietet eine einfache Handhabung und lange Lebensdauer zu einem äußerst günstigen Preis. Auch der ökologische Aspekt sollte nicht vernachnlässigt werden.

 

Paletten für wen?

Paletten wie die von uns angebotenen Kunststoffpaletten, Europaletten oder Exportpaletten, aber auch zahlreiche Sonderpaletten werden in den unterschiedlichsten Branchen benötigt.

 

Zuverlässigkeit und Qualität

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Bestellungen von Paletten – angefangen bei Kleinpaletten über Export- und Einwegpaletten bis zu Kufenpaletten und Industriepaletten – können rasch und sicher über unseren Onlineshop erfolgen.

 

 
 

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Das Produktspektrum der Paletti GmbH lässt keine Wünsche bzgl. Paletten offen. So sind über das Unternehmen Kunststoffpaletten (Recyclingkunststoffpaletten), Europaletten, Kunststoffkufenpaletten sowie Einwegpaletten zu beziehen. Des Weiteren befinden sich Exportpaletten, Industriepaletten und Viertelpaletten im Sortiment. Eine Kunststoffpalette bietet eine einfache Handhabung und lange Lebensdauer zu einem äußerst günstigen Preis.

Paletten wie die angebotenen Kunststoffpaletten bzw. Recyclingkunststoffpaletten, Europaletten oder Exportpaletten werden in den unterschiedlichsten Branchen benötigt. Eine Stärke der Paletti GmbH ist neben der Liefertermintreue auch die erstklassige Qualität, egal ob Kunststoffpalette, Exportpalette, Mehrwegpalette etc. Bestellungen von Paletten – angefangen bei Kunststoffpaletten und Recyclingkunststoffpaletten über Exportpaletten und Einwegpaletten bis zu Kunststoffkufenpaletten und Industriepaletten – können rasch und sicher über unseren Onlineshop erfolgen. Haben Sie Fragen – nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

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